Europawahlen

    Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetzes, die am Wahltag

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

    Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (=Unionsbürger/innen), die in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

    Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnortes bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter:

    www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

    oder im Briefwahlbüro der Gemeindeverwaltung

    Briefwahlbüro

    Im Rathaus ist ab Montag, 06.05.2024, ein Briefwahlbüro (Zimmer 12 im EG) eingerichtet, das zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:

    Montag bis Freitag:                        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Dienstag:                                         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Donnerstag:                                    14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine einfache Erklärung vorbereitet.

    Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.

    OLIWA (Onlinewahlschein)

    Sie können die Briefwahlunterlagen auch hier direkt online beantragen:
    https://go.nordwalde.de/Europawahl2024  

    Bei Fragen gibt das Wahlamt gerne Auskunft:
    Frau Hilgenbrink, Tel: 02573/929-101, E-Mail:
    Frau Katerkamp,  Tel: 02573/929-135, E-Mail: 

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