Für Ihren Wohngeld-Antrag benötigen Sie, je nach Zuschuss-Art, mindestens folgende Formulare/Nachweise:
Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Anlage zum Wohngeldantrag
Anlage für Haushalte mit mehr als 3 Personen
Anlage Vermieterbescheinigung
Anlage Zusatzeinkünfte
Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Hinweise zum Datenschutz
Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Wohngeldantrag
Lastenzuschuss
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Anlage zum Wohngeldantrag
Anlage für Haushalte mit mehr als 3 Personen
Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
Anlage Zusatzeinkünfte
Hinweise Erläuterungen zum Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)
Hinweise zum Datenschutz
Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Wohngeldantrag
Bürgerinnen und Bürger können darüber hinaus einen Wohngeldantrag online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.
Link zur Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Sollten Sie noch Fragen haben, erteilen Ihnen unsere Ansprechpartner/innen gerne weitere Auskünfte.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Christin Katerkamp
Postadresse
Gebäude: RathausRoom Nr.: 005
Floor: EG
Bispingallee 15
48356 Nordwalde

Aufgaben
Wohngeld
Gewerbeamt
Funktion
Sachbearbeiterin
