Mit der Anmeldung eines Gewerbescheins beginnt Ihr Weg in die Selbstständigkeit - in allen Anliegen rund um das Thema Gewerbe hilft Ihnen Ihr Gewerbeamt weiter
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder
aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich
ändern oder sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert, müssen Sie
dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen. Das Gleiche gilt für den Beginn, die
Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.
Die Gewerbemeldung kann persönlich, schriftlich
oder online erfolgen.
Bei einer schriftlichen Anzeige
fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck eine Ausweiskopie
sowie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Zudem
geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit
Ihnen halten zu können.
Drittstaatsangehörige
Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche
Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Die Gebühr für die An-
oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:
- Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
- juristische Personen: 33 €
- weitere
geschäftsführende Personen: 13
- Ersatzbescheinigungen: 15 €
Die Aufgabe eines Betriebes ist
ebenfalls anzeigepflichtig, aber gebührenfrei.