Gewerbeamt

    Mit der Anmeldung eines Gewerbescheins beginnt Ihr Weg in die Selbstständigkeit - in allen Anliegen rund um das Thema Gewerbe hilft Ihnen Ihr Gewerbeamt weiter

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

    Die Gewerbemeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

    Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck eine Ausweiskopie sowie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.

    Drittstaatsangehörige Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

     Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:

    • Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
    • juristische Personen: 33 €
      • weitere geschäftsführende Personen: 13
    • Ersatzbescheinigungen: 15 €

    Die Aufgabe eines Betriebes ist ebenfalls anzeigepflichtig, aber gebührenfrei.

    Ihr Ansprechpartner:

    Frau Christin Katerkamp

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: EG
    Bispingallee 15
    48356 Nordwalde Adresse in Google Maps anzeigen

    Aufgaben

    Wohngeld

    Gewerbeamt

    Funktion

    Sachbearbeiterin

    Details
    Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen.
    Ok, ich willige in die Verwendung von Cookies ein.