Verkehrssicherheit - Formschnitte

    Mitverantwortung aller Eigentümer von Grundstücken an Straßen, Geh- und Radwegen für die Verkehrssicherheit

    Die Gemeinde Nordwalde möchte aufgrund einer aktuellen Situation darauf aufmerksam machen, dass alle Eigentümer von Grundstücken entlang von Straßen, Geh- und Radwegen eine gemeinsame Verantwortung für die Verkehrssicherheit tragen.

    Im Rahmen dieser Verkehrssicherheitspflicht ist es erforderlich, dass Hecken, Bäume und Pflanzen, die in den öffentlichen Bereich hineinragen und sich auf privaten Grundstücken befinden, bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

    Hecken und Bäume, die über Gehwege ragen, müssen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern gekürzt werden, während ein Rückschnitt über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern erfolgen sollte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, potenzielle Gefahren für den Fahrzeugverkehr, Radfahrer und Fußgänger zu vermeiden. Solche Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über gestattet.

    Allerdings verbietet das Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September das "Abtrennen oder Zurückschneiden auf den Stock" von Hecken. Diese Regelung gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Somit ist in diesem Zeitraum ein starker Rückschnitt zur Umgestaltung nicht erlaubt. Vögel nutzen gerne dichte Hecken zum Nestbau, weshalb diese Vorschrift dem Vogelschutz dient. Vor einem Schnitt sollte daher darauf geachtet werden, ob sich bereits Vögel in der Hecke niedergelassen haben. In diesem Fall sollte der Schnitt um einige Wochen verschoben werden. Insbesondere in immergrünen Pflanzen wie Koniferen sind Nester auf den ersten Blick kaum erkennbar.

    Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehört ebenfalls, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und ähnliche Einrichtungen an den Grundstücksgrenzen nicht durch Bepflanzungen verdeckt werden dürfen. Besonders die Straßenbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Verkehr. Gemäß Gesetz sind Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr über gestattet.

    Es ist wichtig zu beachten, dass üppiges Pflanzenwachstum nicht nur Müllfahrzeuge, sondern auch Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Aufbauten stark behindern kann. Besonders nach Regenfällen hängen nasse Äste oft weit herunter, was die Situation verschärft.

    Die Gemeinde Nordwalde dankt für Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit!

    Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen.
    Ok, ich willige in die Verwendung von Cookies ein.