Wie bereits berichtet, bleiben die Gebühren für Wasser und
Abwasser im Wirtschaftsjahr 2024 stabil.
Die Anpassung des Hebesatzes der
Grundsteuer B von 493% auf den fiktiven Hebesatz von 501% ist leider
unausweichlich.
Des Weiteren sind höhere Abfallgebühren ab 2024 unvermeidlich, die durch gestiegene Deponiegebühren und erhöhte Kosten bei der Abfallentsorgung durch Unternehmen bedingt sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an
unseren Mitarbeiter, Herr Stefan Eggert unter der Telefon-Nr.
0 25 73 – 929 137 oder per E-Mail