Eine Neuausstellung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich - noch gültige Dokumente werden bis zum Ablauf natürlich weiterhin akzeptiert.
Eltern, die mit ihren Kindern auf Reisen gehen wollen, benötigen
für die Sprösslinge nun einen Personalausweis oder
Reisepass. Für Reisen
innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend. Soll die Reise über die Grenzen der
Europäischen Union
hinaus gehen ist ein Reisepass erforderlich.
Personalausweis und
Reisepass sind bis zum vollendeten 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig.
Beide Dokumente
können im Meldeamt der Gemeinde beantragt werden.
Mitzubringen
sind ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und die
Zustimmungserklärung der Eltern.
Bei Erstanträgen muss die Geburtsurkunde
mitgebracht werden.
(Die Kosten für den Personalausweis betragen 22,80 €, für den Reisepass 37,00 €)