Heckenrückschnitt und Straßenreinigung

    Aufgaben der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

    Beim Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde vermehren sich Beschwerden über Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und den Fußgängerverkehr auf den Gehwegen erheblich beeinträchtigen.
    Die Gemeinde bittet darum, dass die Hecken entlang der Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden, um einen sicheren Fußgängerverkehr auf den Gehwegen zu gewährleisten.

    Zusätzlich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass einige Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihre Pflicht zur Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnrinnen vernachlässigen.
    Gemäß den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung müssen diese Bereiche mindestens alle zwei Wochen gereinigt
    werden und in den Monaten Juli bis November sogar einmal wöchentlich. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Müll, Unkraut und Laub. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten,
    diese Verpflichtungen einzuhalten und die Reinigung Ihrer Gehwege und Fahrbahnrinnen regelmäßig durchzuführen.

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