Beim Ordnungsamt der
Gemeinde Nordwalde vermehren sich Beschwerden über Hecken, die in den
öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und den Fußgängerverkehr auf den Gehwegen
erheblich beeinträchtigen.
Die Gemeinde bittet darum, dass die Hecken entlang
der Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden, um einen sicheren
Fußgängerverkehr auf den Gehwegen zu gewährleisten.
Zusätzlich weist das
Ordnungsamt darauf hin, dass einige Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihre Pflicht zur Reinigung
von Gehwegen und Fahrbahnrinnen vernachlässigen.
Gemäß den Vorschriften der
Straßenreinigungssatzung müssen diese Bereiche mindestens alle zwei Wochen
gereinigt
werden und in den Monaten Juli bis November sogar einmal wöchentlich.
Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Müll, Unkraut und Laub. Betroffene
Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer werden gebeten,
diese Verpflichtungen einzuhalten und die
Reinigung Ihrer Gehwege und Fahrbahnrinnen regelmäßig durchzuführen.