Kein Ende der Trockenheit in Sicht: Aufgrund der anhaltenden Dürre haben sich
auch in den Gewässern im Kreis Steinfurt extrem niedrige Wasserstände
eingestellt.
Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben nicht dafür
gesorgt, dass sich die Situation entspannt. Aus diesem Grund erlässt der Kreis
Steinfurt ab Dienstag, den 12. Juli 2022 eine Allgemeinverfügung, die es im
gesamten Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen.
Die Verfügung tritt ab Mittwoch, 13. Juli 2022 in Kraft und bleibt bis zum
31. Oktober bestehen.
Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-,
Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur
Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist es damit nicht
nur, größere Wassermengen (beispielsweise zur Feldberegnung), sondern auch,
kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen
davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Untere
Wasserbehörde des Kreises Steinfurt hat die Möglichkeit, Verstöße gegen die
Allgemeinverfügung im Einzelfall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro
zu ahnden.
Zum Hintergrund: Durch die unterdurchschnittlichen
Niederschläge in den vergangenen Monaten und Jahren befinden
sich die
Pegelstände der Oberflächengewässer im Kreis Steinfurt – genau wie in den
Nachbarkreisen – teilweise häufig auf einem sehr kritischen Niveau. Der für
Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss
ist in vielen Teilen des Kreises nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um
einem weiteren Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für
die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt der Kreis
Steinfurt die Allgemeinverfügung.
Diese ist auf der Website des Kreises
Steinfurt unter http://www.kreis-steinfurt.de/verbot-wasserentnahme
zu finden.