Neue Corona-Regeln zur Isolation, Quarantäne und Freitestung

    Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-     und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt und bürokratische Regulierungen zurückgenommen.

    Bürgerinnen und Bürger erhalten ab sofort keine schriftliche Ordnungsverfügung zur häuslichen Isolation mehr.

    Was gilt bei einem positiven Testergebnis?

     ·         Ist der Corona-Selbsttest positiv oder treten typische Symptome auf, ist eine sofortige Nachtestung mit einem Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder einem PCR-Test erforderlich.

    ·         Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich für 10 Tage in häusliche Isolation begeben. Eine behördliche Ordnungsverfügung ist dafür nicht mehr erforderlich. In der Regel nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit den Infizierten auf.

    ·         Die infizierten Personen sind dazu verpflichtet, alle Personen über das positive Testergebnis zu benachrichtigen, mit denen in den letzten 48 Stunden vor dem Test engerer Kontakt bestand.

     Wie verhalten sich Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen?

     ·         Haushaltsangehörige einer infizierten Person sowie enge Kontaktpersonen begeben sich nach dessen Testergebnis ebenfalls umgehend für 10 Tage in Quarantäne. Es wird empfohlen, eine Kontrolltestung per Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test im Testzentrum oder beim Hausarzt zu machen.

    ·         Eine Ausnahme zur Quarantäne gilt bei Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen mit drei Impfungen (geboostert), bei genesenen Personen (positiver PCR-Test älter als 27 Tage und weniger als 90 Tage), bei Personen mit einer Impfung und genesen und bei Personen mit zwei Impfungen (zweite Impfung länger als 14 Tage und weniger als 90 Tage her). Diese Personen sind bei einem negativen Testergebnis von der Quarantäne befreit.

     Wann endet die häusliche Isolation?

     ·         Eine Freitestung für Infizierte und deren Haushaltangehörige ist frühestens nach 7 Tagen ab Beginn der Isolation/Quarantäne möglich. Voraussetzung dafür ist das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests in einem Testzentrum. Zudem müssen Infizierte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

    ·         Das negative Testergebnis muss nicht mehr dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt vorgelegt werden.
    Das bedeutet für alle Betroffenen, dass die Testergebnisse sorgfältig aufzubewahren sind, um den Nachweis der Infektion und den Beginn und das Ende Quarantäne belegen zu können.

    ·         Ist das Testergebnis nach 7 Tagen noch immer positiv, ist eine erneute Testung erst nach weiteren 48 Stunden möglich. Die Isolation bleibt so lange bestehen.

     Was benötigt der Arbeitgeber?

     ·         Ab sofort ist es für den Arbeitgeber, die Schulen und Kindergärten ausreichend, den positiv bestätigten Testnachweis (kein Selbsttest), den Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes für isolierte Haushaltsangehörige und den bestätigten negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne vorzuweisen.

     

    Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde 02573/929101 oder 02573/929108 zur Verfügung

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