Häufig gestellte Fragen zum Bürgerzentrum

    Derzeit gibt es einige Fragen zum Neubau des Bürgerzentrums, des noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahrens und der Durchführung der Bauarbeiten.

    „Bei der Vergabekammer Westfalen ist ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren zum Neubau des Bürgerzentrums anhängig und die Kammer wird voraussichtlich im Mai 2019 eine Entscheidung treffen“, so Bürgermeisterin Sonja Schemmann in ihrer Stellungnahme.

    Die Gemeinde Nordwalde möchte unabhängig davon auf häufig gestellte Fragen Antworten geben. 

    Geben Sie diese Informationen gerne an Verwandte, Bekannte und Freunde weiter. 

    ·         Wurde die Öffentlichkeit bei der Planung mit einbezogen?

    Ja, hierzu hat bereits im Juni 2014 eine Bürgerveranstaltung stattgefunden. 

    ·         Wann ist es zu einer Entscheidung zum Neubau eines Bürgerzentrums gekommen?

    Der Rat der Gemeinde hat im Dezember 2014 den Bau eines neuen Rathauses beschlossen. 

    ·         Welches Vergabeverfahren wurde ausgewählt und warum hat sich der Gemeinderat dazu entschieden?

    Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt, weil hierbei noch im Verfahren Änderungen und Ergänzungen der Wettbewerbsentwürfe „verhandelt“ werden konnten. Das hat der Rat in seiner Sitzung am  23.06.2015 einstimmig beschlossen. 

    ·         Wie wurde das Gremium zur Beurteilung des Bürgerzentrums gebildet?

    Die Besetzung des Bewertungsgremiums zur qualitativen Bewertung der Angebote zum Neubau wurde einstimmig vom Rat im Oktober 2015 beschlossen. Dieses Gremium setzte sich zusammen aus der Bürgermeisterin, den beiden Vorsitzenden des Fachausschusses, dem Personalrat, dem Kämmerer sowie drei Fachleuten für Architektur und Städtebau. 

    ·         Warum wird das Gebäude nun größer gebaut als das jetzige Rathaus?

    Zum einen hat sich die Zahl der Rathausmitarbeiter in den letzten Jahren deutlich erhöht, zum anderen haben sich die rechtlichen Vorgaben für Arbeitsstätten und Barrierefreiheit seit dem Bau des alten Rathauses völlig verändert. Hinzu kommt, dass nicht nur ein Rathaus für die Verwaltung sondern ein Bürgerzentrum mit verschiedenen Veranstaltungs- und Begegnungsräumen geplant wurde. 

    ·         Welche Räumlichkeiten im Bürgerzentrum können später durch die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden?

    Im Erdgeschoss stehen ein durch eine mobile Trennwand teilbarer Veranstaltungsraum sowie WC-Anlagen zur Verfügung. Im 1. Obergeschoss befinden sich der Bürgersaal, der auch als Ratssaal genutzt wird und das Trauzimmer mit vorgelagertem Foyer sowie zwei Besprechungszimmer. Im 2. Obergeschoss kommt noch ein weiterer teilbarer Ausstellungsraum hinzu.

     ·         Gibt es bereits ein Nutzungskonzept für das Begegnungszentrum und werden Gebühren für eine Nutzung
               der öffentlichen Räume erhoben?

    Mit dem Zuwendungsantrag an die Bezirksregierung wurde auch ein Nutzungskonzept eingereicht, das eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen, Versammlungen und Ausstellungen sowohl der Gemeinde und des Kulturforums als auch der Nordwalder Vereine und Verbände umfasst. Über die etwaige Erhebung von Gebühren gibt es bisher keine Festlegung.

    ·         Welche Leistungen sind in der Summe von insgesamt 8,9 Millionen enthalten?

    In der Gesamtsumme von etwa 8,9 Mio € sind neben den Baukosten des Bürgerzentrums auch die Abrisskosten des alten Rathauses, die Kosten der vorübergehenden Unterbringung der Verwaltung einschließlich der Umzüge sowie die Kosten der Außenanlagen und der Vorfinanzierung enthalten.

     ·         Können sich die Baukosten während der Bauphase verteuern?

    Vom Grundsatz her nein! Es wurde ein Festpreis vereinbart, der erst nach Fertigstellung des Bürgerzentrums fällig wird.

     ·         Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach geplant?

    Eine Photovoltaikanlage ist in der Ausschreibung der Hochbaumaßnahme nicht enthalten, ist aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

     ·         Mit welchem Energiestandard wird das Gebäude errichtet?

    Erreicht wird der Kfw 55 Standard, damit werden die gesetzlichen Vorgaben für einen Neubau der Energieeinsparverordnung um 45% unterschritten. 

    ·         Wie wird der Rathaus-Vorplatz demnächst gestaltet?

    Ein Konzept für die einheitliche Gestaltung der öffentlichen Flächen im gesamten Ortskern wird derzeit erarbeitet. Hierzu gehören auch Rathaus-Vorplatz und Amillyplatz.

    Es sollen Musterflächen und Anregungen für Sitzgelegenheiten, Beleuchtung usw. hergerichtet und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für die endgültige Gestaltung der Flächen werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei der Entscheidungsfindung mitzuwirken 

    ·         Findet eine öffentliche Bürgerinformationsversammlung vor Beginn des Neubaus statt?

    Ja - selbstverständlich!

    Die Information können Sie auch hier ausdrucken (pdf.-Dokument)

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