Es
darf auf keinen Fall dazu dienen, unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege
Abfall und Unrat,
etwa Möbel, behandeltes Holz, Kunststoffe, Reifen o.ä. zu
verbrennen.
Wer das Osterfeuer zur offenen Müllverbrennung missbraucht, handelt ungesetzlich und letztlich unsozial, denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere Menschen durch die dabei entstehenden Schadstoffe in ihrer Gesundheit geschädigt werden.
Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden.
Gewisse Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen sowie bebauten Wohngebieten müssen ebenfalls zwingend eingehalten werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde.
Der
Verbrennungsort muss außerhalb von Waldflächen liegen. Es darf kein stärkerer
Funkenflug entstehen und das Feuer muss ständig von zwei über 18 Jahre alten
Personen beaufsichtigt werden.
Es darf nur unbehandeltes Holz (z. Bsp.
Schlagabraum) verbrannt werden und kurz vor dem Abbrennen muss das Feuer auf-
bzw. umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde weist darauf hin, dass Osterfeuer bis eine Woche vor Ostern unter Tel. (0 25 73) 929 – 101 oder per E-Mail: