Falls Kunden zweimal nicht angetroffen werden, wird eine Selbstablesekarte hinterlassen, mit der Bitte, den Zählerstand samt Zählernummer der vorhandenen Wasserzähler dem Wasserwerk kurzfristig bis zum 28.12.2017 zuzuleiten.
Bei der Selbstablesung wird um die genaue Angabe der Zählernummer der Wasseruhr und des aktuellen Zählerstandes gebeten.
Zur Übermittlung stehen Ihnen neben dem postalischen Weg ebenfalls der Weg per Telefon, Email und Online-Formular zur Verfügung.
Die Beauftragten des Wasserwerkes haben auf Verlangen ihren Dienstausweis bzw. eine entsprechende Bescheinigung - die mit einem Dienstsiegel versehen ist - vorzuzeigen. So ist sichergestellt, dass es sich auch tatsächlich um einen Beauftragten des Wasserwerkes handelt.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Gelder bzw. Gebühren kassiert werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Gelder bzw. Gebühren kassiert werden.
Ihr Ansprechpartner: