Die Gemeinde Nordwalde hat mit der schrittweisen Umsetzung des sogenannten „Pollererlasses“ des Landes NRW
begonnen.
Dieser verpflichtet die Kommunen dazu, Poller und Sperrpfosten im unmittelbaren Verkehrsraum grundsätzlich zu entfernen.
Die Entfernung einzelner Poller erfolgt dabei nicht aufgrund einer eigenen Entscheidung oder eines Ermessens der Gemeindeverwaltung, sondern auf Grundlage der landesrechtlichen Vorgaben. Poller sollen künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen und nach entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnung durch den Kreis Steinfurt eingesetzt werden.
Das Ordnungsamt wird daher sämtliche bestehenden Poller-Standorte im Gemeindegebiet sukzessive überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
