Kommunalwahl 2025
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten im Zeitraum vom 11. August 2025 bis 24. August 2025 zugestellt. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Nordwalde.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich beantragen.
Hierfür gibt es 3 Möglichkeiten:
Briefwahlbüro
Ab dem 11. August 2025 öffnet das Briefwahlbüro (EG, Raum 0.17) im neuen Bürgerzentrum zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden nur durch Vorlage der Vollmacht an eine andere Person ausgehändigt.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die letzte Möglichkeit, persönlich zu wählen, am Freitag vor der Kommunalwahl, am 12. September 2025, bis 15:00 Uhr, besteht.
Online-Wahlschein
Der Wahlschein sowie die Briewahlunterlagen können per Online-Wahlschein beantragt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Antragstellung ist bis spätestens zum 10. September 2025, 16.00 Uhr möglich.
Postalisch
Wahlschein- und Briefwahlanträge können außerdem per Post an das Wahlamt der Gemeinde Nordwalde, Bahnhofstr. 2, 48356 Nordwalde, geschickt oder in den Hausbriefkasten des Bürgerzentrums geworden werden. Füllen Sie dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung aus.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen:
Bei den Kommunalwahlen werden gleichzeitig der/die Bürgermeister/in und der Gemeinderat (Gemeindevertretung) sowie der/die Landrat/Landrätin und der Kreistag (Vertretung im Kreisgebiet) gewählt.
wo wird gewählt?
wer darf wählen?
wie oft wird gewählt?