Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Nähere Informationen zum Wohngeld und Hilfen für die Beantragung stellt das Land Nordrhein-Westfalen auf seinen Internet-Seiten zur Verfügung. Mit nachstehenden Links möchten wir Ihnen helfen, diese Informationen schnell zu finden.
Wohngeldproberechner Mit dem Wohngeldproberechner können Sie Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert ausrechnen lassen.
Wohngeldantrag Hier stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.
Wohngeldinformationen Unter diesem Link finden Sie grundsätzliche Informationen zum Wohngeld.