Form und Strauchschnitte

Bevor der Frühling beginnt, darf ein Radikalschnitt von Hecken und Sträuchern nur bis Ende Februar durchgeführt
werden. 

Von März bis September besteht Bestandsschutz zum Schutz von Brutstätten für Tiere. Notwendige Formschnitte sind jedoch in dieser Zeit erlaubt. 

Eigentümer von Grundstücken an Straßen, Geh- und Radwegen tragen für die Verkehrssicherheit eine Mitverantwortung.