Verunreinigung durch Hundekot

Im Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde häufen sich derzeit Beschwerden über verschmutzte Gehwege durch Hundekot.

Die Gemeindeverwaltung erinnert daher alle Hundehalter daran, dass sie verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften
ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder verhängt werden.

Aus hygienischen Gründen ist das Mitführen von Hunden auf Spiel- und Bolzplätzen der Gemeinde nicht gestattet. Ebenso sind Grünanlagen sowie Wege entlang der Bachläufe keine geeigneten Orte für die Notdurft von Hunden.

Das Ordnungsamt betont, dass die Verschmutzung durch Hundekot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gemeindeverwaltung, die öffentliche Flächen pflegen, eine erhebliche und unzumutbare Belastung darstellt.

Zudem weist die Gemeinde darauf hin, dass auch private Vorgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht als Hundetoiletten genutzt werden dürfen – ein Umstand, der vielen Hundehaltern offenbar nicht bewusst ist.