1. Die Eheanmeldung

    Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
    Sie müssen sich beide persönlich anmelden. 
    Planen Sie für das Gespräch ca. 60 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären.

    Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt.
    Sind beide Erklärende aus wichtigen Gründen verhindert, sich persönlich anzumelden, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.

    Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Nordwalde wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Nordwalde heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.
    Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es meistens auch kurzfristig freie Termine.

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