Die Wahlbenachrichtigungskarten sind für 7.400 Wahlberechtigte auf dem Postweg. Sie dient als Berechtigung
zu wählen und ist am Wahltag im Wahllokal vorzulegen. Darüber hinaus gibt sie
Auskunft, wann und in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten wählen dürfen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein und bis zum 05. Mai keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sich mit dem Wahlamt der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.
Die Briefwahlunterlagen können mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Vordrucks beantragt werden. Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlbüro, Einwohnermeldeamt, Zimmer 13, abgeholt werden. Wer für jemanden anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Vordruck dieser Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt. Der Bevollmächtigte darf jedoch für nicht mehr als vier Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.
Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch ab sofort online beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nordwalde unter:
https://www.nordwalde.de/gv_nordwalde/live/B%C3%BCrgerservice/Wahlschein%20online/
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 06. bis
10. Mai 2019 zur Einsicht aus im Rathaus in Zimmer 6, Bahnhofstr. 2, 48356
Nordwalde