Meldeangelegenheiten
- An- Ab- und Ummeldung einer Wohnung
Benötigte Formulare: Wohnungsgeberbescheinigung
Gebühren: kostenlos
Pass-/ Ausweisangelegenheiten
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde)
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Zustimmungserklärung (Bei minderjährigen Kindern)
Hinweis:
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinder unter 12 Jahren müssen ab dem 01.01.2024 auch einen Personalausweis oder Reispass beantragen.
Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)
Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt seit dem 01.10.2023 ausschließlich über den folgenden Link:
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Für die Beantragung ist zwingend die Onlineausweisfunktion des Personalausweises notwendig. Diese kann im Meldeamt unter der Vorlage des Ausweises aktiviert werden.
Weitere Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes
- Meldebescheinigungen
- Beantragung von Polizeilichen (erweiterten) Führungszeugnissen
- Melderegisterauskünfte
- Führerscheinangelegenheiten
- Fahrzeug abmelden, bzw. Adresse auf dem Fahrzeugschein ändern
- Beglaubigungen
- Fischereischein
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Leistungsbeschreibung
Ortsentwicklung ist ein Prozess, der die Frage in den Blick nimmt, wohin soll, will sich der Ort künftig entwickeln. Er schaut auf die vorhandenen Bedarf und versucht die künftigen Veränderungen zu erkennen und daraus Zukunftsziele zu formulieren und Schritte und Wege aufzuzeigen, wie diese Ziele zu erreichen sind.
Ein solcher Prozess unterliegt einem ständigen Wandel und ist von einer aktiven Bürgerbeteiligung abhängig. Der Schlüssel dazu liegt in den regelmäßig öffentlich stattfindenden Rats- und Ausschusssitzungen sowie konkret vorgeschriebener Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von ortsgestaltenden örtlichen Bauleitplanungen aber auch bei überörtlichen Planverfahren die Einfluss nehmen können auf eine Ortsentwicklung.
Ein solcher Prozess unterliegt einem ständigen Wandel und ist von einer aktiven Bürgerbeteiligung abhängig. Der Schlüssel dazu liegt in den regelmäßig öffentlich stattfindenden Rats- und Ausschusssitzungen sowie konkret vorgeschriebener Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von ortsgestaltenden örtlichen Bauleitplanungen aber auch bei überörtlichen Planverfahren die Einfluss nehmen können auf eine Ortsentwicklung.