Meldeamt

    Alle Einwohner-Angelegenheiten in einer Hand: Ihre Ansprechpartner aus dem Meldeamt stehen Ihnen nicht nur für An-, Ab- und Ummeldungen zur Seite.


    Meldeangelegenheiten

    • An- Ab- und Ummeldung einer Wohnung

     Benötigte Formulare: Wohnungsgeberbescheinigung

    Gebühren: kostenlos


    Pass-/ Ausweisangelegenheiten

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:

    Hinweis:
    Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinder unter 12 Jahren müssen ab dem 01.01.2024 auch einen Personalausweis oder Reispass beantragen.


          Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)

          Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt seit dem 01.10.2023 ausschließlich über den folgenden Link: 

          https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen

          Für die Beantragung ist zwingend die Onlineausweisfunktion des Personalausweises notwendig. Diese kann im Meldeamt unter der Vorlage des Ausweises aktiviert werden.


          Weitere Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes
          • Meldebescheinigungen
          • Beantragung von Polizeilichen (erweiterten) Führungszeugnissen
          • Melderegisterauskünfte
          • Führerscheinangelegenheiten
          • Fahrzeug abmelden, bzw. Adresse auf dem Fahrzeugschein ändern
          • Beglaubigungen
          • Fischereischein
          Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe:


          Alternativ können Sie auch Telefonisch bei unseren Ansprechpartnern einen Termin vereinbaren.

          Ihre Ansprechpartner:

          / Wohnen / Wohngeld

          Leistungsbeschreibung

          Wohngeld-Infos

           

          Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

          Nähere Informationen zum Wohngeld und Hilfen für die Beantragung stellt das Land Nordrhein-Westfalen auf seinen Internet-Seiten zur Verfügung. Mit nachstehenden Links möchten wir Ihnen helfen, diese Informationen schnell zu finden.

          Wohngeldproberechner
          Mit dem Wohngeldproberechner können Sie Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert ausrechnen lassen.

          Wohngeldantrag
          Hier stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

          Wohngeldinformationen
          Unter diesem Link finden Sie grundsätzliche Informationen zum Wohngeld.

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