Meldeamt

    Alle Einwohner-Angelegenheiten in einer Hand: Ihre Ansprechpartner aus dem Meldeamt stehen Ihnen nicht nur für An-, Ab- und Ummeldungen zur Seite.


    Meldeangelegenheiten

    • An- Ab- und Ummeldung einer Wohnung

     Benötigte Formulare: Wohnungsgeberbescheinigung

    Gebühren: kostenlos


    Pass-/ Ausweisangelegenheiten

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:

    Hinweis:
    Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinder unter 12 Jahren müssen ab dem 01.01.2024 auch einen Personalausweis oder Reispass beantragen.


          Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)

          Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt seit dem 01.10.2023 ausschließlich über den folgenden Link: 

          https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen

          Für die Beantragung ist zwingend die Onlineausweisfunktion des Personalausweises notwendig. Diese kann im Meldeamt unter der Vorlage des Ausweises aktiviert werden.


          Weitere Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes
          • Meldebescheinigungen
          • Beantragung von Polizeilichen (erweiterten) Führungszeugnissen
          • Melderegisterauskünfte
          • Führerscheinangelegenheiten
          • Fahrzeug abmelden, bzw. Adresse auf dem Fahrzeugschein ändern
          • Beglaubigungen
          • Fischereischein
          Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe:


          Alternativ können Sie auch Telefonisch bei unseren Ansprechpartnern einen Termin vereinbaren.

          Ihre Ansprechpartner:

          / Wohnen / Fundsachen

          Leistungsbeschreibung

          Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

          Aufbewahrung und Versteigerung

          Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

          Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

          Tiere

          Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

          Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

          Zuständige Mitarbeiter

          Enthalten in folgenden Kategorien

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