Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.
1 Grundgesetzes, die am Wahltag
- das
16. Lebensjahr vollendet haben
- seit
mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder
sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (=Unionsbürger/innen), die in
Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, sind grundsätzlich
unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können
entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre
Stimme abgeben. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt
werden.
Die erstmalige Eintragung
erfolgt nur auf Antrag. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen
Sie im Rathaus ihres Wohnortes bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Formular und ein Merkblatt
erhalten Sie unter:
www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder im
Briefwahlbüro der Gemeindeverwaltung
Briefwahlbüro
Im Rathaus ist ab Montag, 06.05.2024, ein Briefwahlbüro (Zimmer 12
im EG) eingerichtet, das zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:
Montag bis Freitag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 Uhr
bis 17.30 Uhr
Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt
oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der
Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird.
Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss
er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
ist bereits eine einfache Erklärung vorbereitet.
Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch nach
Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.
OLIWA (Onlinewahlschein)
Sie
können die Briefwahlunterlagen auch hier direkt online beantragen:
https://go.nordwalde.de/Europawahl2024
Bei Fragen gibt das Wahlamt
gerne Auskunft:
Frau Hilgenbrink, Tel: 02573/929-101, E-Mail:
Frau Katerkamp, Tel:
02573/929-135, E-Mail: