Anmeldung Osterfeuer

    Wichtige Hinweise für geplante Osterfeuer 2023

    Nicht mehr lang, dann brennen vielerorts wieder die Osterfeuer. Allerdings sind für ein sicheres Abbrennen noch einige Dinge zu beachten. Unter anderem müssen Brauchtumsfeuer vorab angemeldet werden.

     
    Wir haben zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise und Auflagen zusammengestellt:

    Bis wann muss ich das geplante Osterfeuer anmelden?

    Die Anmeldung des Osterfeuers muss spätestens Gründonnerstag um 12.00 Uhr beim Ordnungsamt erfolgen. Dies können Sie schnell und einfach über folgendes Online-Formular https://go.nordwalde.de/Schlagabraum erledigen.

    Welche Materialien darf ich verbrennen?

    Trockener Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz können verbrannt werden. Abfall, wie z.B. Verpackungsrückstände, Haus- und Sperrmüll, Bauholz, Altreifen, behandeltes Holz oder auch Mineralöle und andere Brandbeschleuniger dürfen nicht verbrannt werden. Zum Anzünden und zur Instandhaltung des Feuers sollte Papier oder auch hilfsweise Stroh verwendet werden. Auf keinen Fall sollten Sie brennbare Flüssigkeiten verwenden.

    Wie bereite ich das Osterfeuer vor?

    Das Brennmaterial sollte nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung gesammelt werden. Am Tag des Osterfeuers, ist zum Schutz der Tiere, die Feuerstelle aufzuschichten bzw. umzuschichten. Die aufgehäuften Materialien sind bevorzugte Rückzugs- und Nistmöglichkeiten für viele Tiere. Durch das Umschichten können die Tiere flüchten und es besteht die
    Möglichkeit ungeeignete Stoffe auszusortieren.

    Was muss ich bei der Durchführung des Osterfeuers beachten?

    Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten:

    200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

    100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen errichtet sind. 

    100 m von Waldflächen.

    50 m von öffentlichen Wegflächen.

    15 m von Gehölzbeständen und Gewässern.

    10 m von befestigten Wirtschaftswegen.

    Es darf keine Brandgefahr für die Umgebung oder eine Belästigung anderer Personen entstehen. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht entzündet werden. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Feuer unverzüglich zu löschen. Zur Sicherheit sind geeignete Löschgeräte (Handfeuerlöscher etc.) bereitzuhalten.

    Das Osterfeuer ist von mind. zwei Personen zu beaufsichtigen, eine Person muss mind. volljährig sein.

    Der Veranstaltungsort muss uneingeschränkt für Lösch- und Rettungsfahrzeuge zugänglich sein. Parkende Fahrzeuge dürfen die Zufahrt nicht behindern

    Welche Arbeiten sind nach dem Osterfeuer zu erledigen?

    Die Aufsichtspersonen dürfen das Osterfeuer erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.

    An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Das Ordnungsamt, Herr Schröder, steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der E-Mail-Adresse , oder telefonisch unter 02573/929-108.

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