Private Haushalte können jeweils einen Antrag in den Förderbereichen „Ausbau erneuerbarer Energien & Energiesparen“, „nachhaltige Mobilität“, „Reduzierung von Folgen des Klimawandels und nachhaltige Stadt- und Wohnortgestaltung“ stellen. So werden beispielsweise Energieberatungen mit bis zu 150 Euro bezuschusst, Dämmvorhaben mit bis zu 400 Euro, PV-Balkonanlagen mit maximal 100 Euro (50 Euro pro Modul) und Lastenräder mit maximal 300 Euro. Auch für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, u. a. Gebäudebegrünung und Flächenentsiegelungen sind Förderungen vorgesehen.
Gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts können im Förderbereich „Bildung und Ehrenamt“ Zuschüsse bis zu 1.000 Euro für individuelle Klimaschutzmaßnahmen beantragen.
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