Ab dem 01.07.2022 werden sukzessive die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Dafür müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.
Um die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Steinfurt.
Die Finanzverwaltung wird ab April 2022 eine Telefon-Hotline anbieten. Die Telefonnummer wird dann auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Weitere Informationen unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform