Im vergangenen Jahr konnten auf Grund der Corona-Pandemie keine
Osterfeuer in Nordwalde stattfinden.
Auch in diesem Jahr wird dieses
Brauchtumsfeuer – mit Blick auf die
aktuelle Corona-Verordnung des Landes – nicht
möglich sein. Es besteht
weiterhin die Möglichkeit, Schlagabraum/Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.
Das Abbrennen von Schlagabraum/Baum- und Strauchschnitten in den Außenbereichen ist in der Zeit vom 15.10. bis zum 31.03. des Folgejahres zulässig und anzeigepflichtig.
Weiterhin gilt für Bürger*innen, die ein Feuer anmelden möchten, folgende Regelung. Vor dem Abbrennen ist ein Anmeldevordruck bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich einzureichen. Der Betreiber erhält zusätzlich ein Merkblatt, welche Verhaltensregeln dabei einzuhalten sind.
Beim Abbrennen von Schlagabraum ist die Anzeige zwei Tage im Voraus einzureichen.
Bedenken Sie, ein nicht gemeldetes Feuer kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Das Anzeigeformular mit dem Merkblatt finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Marco Schröder unter der Telefon-Nummer: 0 25 73 – 929 108 oder per E-Mail unter .