Form- und Strauchschnitte

    Die Gemeinde Nordwalde weist aus aktuellem Anlass daraufhin, dass alle Eigentümer von Grundstücken an Straßen, Geh- und Radwegen für die Verkehrssicherheit eine Mitverantwortung tragen. 

    Im Zuge der Verkehrssicherheitspflicht sind Hecken, Bäume und Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und sich auf privaten Grundstücken befinden, bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.

    Hecken und Bäume über Gehwege sind bis in eine Höhe von mindestens 2,50 Meter zu kürzen. Über Fahrbahnen hat der Rückschnitt bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zu erfolgen.

    Dadurch wird ebenfalls eine Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger ausgeschlossen. Diese Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr erlaubt.

    Aber hierbei gilt: Das zurückschneiden ist zwar jederzeit erlaubt, schauen Sie zunächst aber nach, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen.

    Bundesweit einheitlich ist jedoch geregelt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September nicht auf dem Stock gesetzt werden dürfen.

    Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u. ä. nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.

    Bedenken Sie auch, dass Müllfahrzeuge, aber auch Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn die nassen Äste weit nach unten hängen.

    Die Gemeinde Nordwalde dankt für Ihr Verständnis!

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