Wasserentnahme aus Bächen verboten

    Der Kreis Steinfurt verbietet bis auf weiteres alle Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern

    Die anhaltende Trockenheit lässt Wasserstände stark sinken.

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, fordert die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt auf, Wasserentnahmen aus allen Fließgewässern zu unterlassen.
    Hintergrund sind stark sinkende Wasserstände in den Gewässern. 

    Bislang waren nur Oberläufe im Kreis Steinfurt von der Trockenheit betroffen, nun haben auch Mittel- und Unterläufe Tiefststände erreicht oder diese teilweise unterschritten. Wer aktuell Wasser aus Fließgewässern entnimmt, gefährdet den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie und verstößt somit gegen geltendes Recht. Alle Inhaber einer Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus Fließgewässern sind zwingend an die in der Erlaubnis festgehaltenen Mindestwasserstände gebunden. Sind diese unterschritten, ist jegliche Wasserentnahme umgehend einzustellen. Zuwiderhandlung können seitens der Unteren Wasserbehörde mit Bußgeldern geahndet werden. 

    Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Steinfurt ist – ausgenommen die Ems und die Kanäle - Aufsichtsbehörde über alle Gewässer im Kreis. In dieser Funktion wird sie in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Darüber hinaus werden, aus Gründen der Vorsorge, bis auf weiteres  keine neuen Genehmigungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern mehr erteilt.

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