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Informationen zum Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner ist seit jeher in Deutschland angesiedelt. Seit einigen Jahren breitet sich dieser vom Niederrhein her kommend weiter in Richtung Norden aus. Witterungsabhängig ist die Raupe ab Anfang Mai bis in den Juli hinein an Eichenbeständen zu finden.
Die Raupe bildet im Laufe ihrer Entwicklungsstadien
eine hohe Anzahl an Widerhaken bewehrten Brennhaaren aus, welche ein Nesselgift
(sog. Thaumetopoein) beinhalten. Diese Brennhaare brechen leicht ab, können
jedoch auch gegen Feinde abgeschossen werden. Die Brennhaare können durch
Luftströmungen teilweise sehr weit (bis zu 200 m) getragen werden und sind
regelmäßig auch in den bereits verlassenen Nestern in großer Anzahl vor-handen.
Was passiert bei dem Kontakt mit den Brennhaaren?
Ein Kontakt mit den Brennhaaren löst bei Menschen und Tieren häufig Hautausschläge, leichte Schwellungen, Brennen, starken Juckreiz bis zu Quaddeln aus. Neben den Hautreaktionen können sich auch Atemwegsreizungen, Bindehautreizungen, Schwindelgefühl sowie auch Schüttelfrost und Fieber einstellen. In ganz seltenen Fällen kann es zu allergischen Schockreaktionen kommen. Im Gebiet des Kreises Steinfurt und auch darüber hinaus sind allerdings keine gravierenden Fälle bekannt geworden.
Wie verhalte ich mich richtig?
- Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf kommunaler Ebene ausschließlich unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung.
- Jeden direkten Kontakt mit den Raupen und deren Nestern auch über den fraglichen Zeitraum hinaus (z.B. bei der Gartenarbeit oder bei Ausflügen) unbedingt vermeiden. Das gilt auch für bereits verlassene Nester, denen die Brennhaare nach wie vor anhaften.
- Bei einem Befall im Garten oder in unmittelbarer Nähe draußen keine Wäsche trock-nen oder Spielgeräte nutzen. Bei Kontakt ein Duschbad inkl. Haarwäsche nehmen und die Kleidung wechseln. Kleidung bei mindestens 60 ° waschen.
- Befallene Gebiete und mit Warnschildern gekennzeichnete bzw. abgesperrte Bereiche meiden. Nicht an dort vorhandene Tischgruppen/Bänke oder auf die Wiese setzen.
- Bei einem Aufenthalt in befallenen Gebieten notfalls Nacken, Hals, Arme und Beine bedecken.
- Bei dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Arzt konsultieren und auf einen Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.
Welche Maßnahmen finden statt?
Es handelt sich hierbei um ein natürliches Phänomen, welchem auch mit natürlichen Mitteln begegnet wird. So wurden neben Lockfallen auch Nistmöglichkeiten für die natürlichen Fressfeinde geschaffen.
In allen sensiblen öffentlichen Bereichen (u.a.
Kindergärten, Schulen, Haltestellen, Sportan-lagen) wird durch regelmäßige
Sichtkontrollen der Kommune bereits frühzeitig mit geeigneten
Bekämpfungsmaßnahmen begonnen. Neben dem Einsatz des Baubetriebshofes werden
auch Fremdfirmen mit der Beseitigung der Nester durch Absaugen beauftragt. In
den weniger sensiblen Bereichen und auch an öffentlichen Plätzen und Wegen
werden Warnhinweise angebracht. Bei Bedarf erfolgt eine Sperrung, z.B. von
öffentlichen Sportanlagen, Spielbereichen oder Grillplätzen.
Für die Entfernung von Nestern auf privaten
Grundstücken ist der Eigentümer verantwortlich.
Ob ein Einsatz von Fraßgiften erfolgt entscheidet
jede Kommune unter Einbeziehung aller individuellen Begebenheiten vor Ort.
Vorläufig wird zumeist auf den Einsatz verzichtet da diese alle Falterarten
vernichten würden. Die Fraßgifte müssen mit hohem Ressourceneinsatz witterungsabhängig
mehrmals im Baumwipfelbereich aufgebracht werden, um ihre voll-ständige Wirkung
entfalten zu können. Notwendige Absperrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
wären zudem mit starken Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum verbunden.
Zu den Spitzenzeiten sind landesweit alle verfügbaren Fachfirmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Einsatz. Aufträge werden daher nach Dringlichkeit und Schritt für Schritt erledigt. Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass es teilweise zu mehrwöchigen Wartezeiten kommen kann.
Weitere Hinweise
Es besteht nach wie vor keine Meldepflicht. In den öffentlichen Bereichen sind seitens der Kommunen nahezu alle befallenen Eichen erfasst und gekennzeichnet.
Sollten Sie
abweichend zum Regelfall konkrete Hinweise oder Fragen haben, steht Ihnen das
Ordnungsamt der Gemeinde Nordwalde, Frau Hilgenbrink, Tel 02573/929101 zur
Verfügung.
Weitergehende
Informationen können Sie jederzeit bei folgenden Stellen erhalten:
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landes NRW, www.munlv.nrw.de
- Landesbetrieb Wald und Holz, www.forstschutz.nrw.de
- Landwirtschaftskammer NRW, www.pflanzenschutzdienst.de
- Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt, www.kreis-steinfurt.de
- Gemeinde Nordwalde