Die Vergabekammer hat entschieden, dass der Zuschlag bzw. die Vergabe an das Bauunternehmen „nicht“ erteilt werden darf und das Projekt bis in den Stand vor der Wahl der Verfahrensart zurück zu versetzen ist.
Sollte es zu einem Fortbestand einer Neubauabsicht kommen, ist diese Leistung erneut auszuschreiben.
Die Vergabekammer führt einen Hauptgrund für diesen Beschluss aus.
Inhaltlich geht es um den Auftragswert (Summe aller Leistungen) der Ausschreibung.
Dieser wäre insgesamt zu niedrig angesetzt, da er nach Auffassung der Vergabekammer den Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen erreiche. Somit sei die Vergabeart falsch gewählt worden.
Zudem sei die angedachte Drittverwertung und der spätere Verzicht darauf nicht Vergabekonform abgewickelt worden.
Zur Erklärung:
In der ersten funktionalen Leistungsbeschreibung gab es Überlegungen, einen Teil des Grundstücks (evtl. Amillyplatz) für die zusätzliche Errichtung eines Neubaus (z.B. für eine gewerbliche Nutzung – Bistro o.ä.) an den Gewinner der Ausschreibung zu veräußern. Diese sogenannte Drittverwertung wurde aber nach einiger Zeit in dem Expertengremium aus Ratsmitgliedern, Architekten, juristischen Beratern und Städteplaner verworfen, sollte also nicht verwirklicht werden.
Da aber auf Anraten des juristischen Beraterteams der Gemeindeverwaltung nicht EU weit ausgeschrieben wurde, wird nun das gesamte Verfahren zurückgesetzt.
„In der kommenden Woche wird eine nichtöffentliche Sondersitzung des Rates zum weiteren Vorgehen stattfinden“, so Bürgermeisterin Sonja Schemmann.
Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden.