Durch eine Neuregelung der StVO wird nun innerhalb geschlossener Ortschaft die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich vor dem Kindergarten, der Kardinal-von-Galen-Gesamtschule und dem Augustinus-Altenzentrum auf 30 km/h beschränkt.
Die Geschwindigkeit ist begrenzt auf den Bereich 150 m vor der Kardinal-von-Galen-Gesamtschule (ortseinwärts) bis 150 m hinter dem Wemhoff-Kindergarten – somit in Höhe der Bäckerei bis zum Minikreisel an der Grevener Straße und zeitlich befristet von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.