Die Bekanntmachung der Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb – Verhandlungsverfahren ist am 03.06.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union auf der Internetseite http://ted.europa.eu unter der Nummer 2017/S 106-211428 erschienen.
Auf den Grundstücksflächen steht das derzeitige alte Rathaus, welches durch den Auftragnehmer vollständig rückzubauen ist. Der Auftragnehmer soll auch für die erforderlichen Umzugsmaßnahmen verantwortlich sein.
An den Auftragnehmer wird ferner ein Teil der derzeit im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücksflächen für eine Drittverwertung verkauft. Neben dem geltenden Baurecht gibt die Gemeinde durch die Vergabeunterlagen Rahmenbedingungen für die Drittverwertung vor.
Der Auftragnehmer hat das Bürgerzentrum nach den Vorgaben des Raumprogrammes, der funktionalen Leistungsbeschreibung und weiteren Erläuterungen vollumfänglich zu planen und schlüsselfertig zu errichten (ca. 2 140 m² BGF).
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer hat alle Bauleistungen vollumfänglich durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen.
Der Auftragnehmer ist ferner für alle erforderlichen Abriss- und Entsorgungsleistungen, insbesondere den Abriss des kompletten, bestehenden Rathauses (inkl. Altlastenentsorgung und Teile der losen Möblierung), verantwortlich.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört zudem das vollständige Umzugsmanagement.
In Bezug auf den Drittverwertungsteil hat der Auftragnehmer im Rahmen des geltenden Baurechts sowie innerhalb bestimmter Rahmenvorgaben der Gemeinde in eigener Verantwortung Gewerbe- und Wohnflächen zu planen und zu errichten.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Claus Ufermann, Telefon 02573/929-121, email